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BGH, 13.06.1975 - 2 StR 219/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anrechnung von bereits verbüßter Strafe
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvR 230/51
Mehrfachbestrafung
Auszug aus BGH, 13.06.1975 - 2 StR 219/75
Das hinderte die Strafkammer zwar nicht, (jetzt - abweichend vom rechtskräftigen Strafbefehl - auf Diebstahl in einem schweren Fall zu erkennen (BVerfG NJW 1954, 69; BGHSt 3, 13, 15), muß dann aber zugleich dazu führen, daß vier Wochen der dort wegen Unterschlagung und Betrugs festgesetzten und verbüßten Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Wochen auf die jetzt erkannte Freiheitsstrafe angerechnet werden; denn für die jetzt als Diebstahl in einem schweren Fall bestrafte Tat war im Strafbefehl auf eine Einzelstrafe von vier Wochen wegen Unterschlagung erkannt worden, die mit der Gesamtfreiheitsstrafe in der Zeit vom 15. August bis zum 25. September 1974 voll verbüßt wurde (UA S. 5). - BGH, 10.06.1952 - 1 StR 827/51
Rechtsfolgen der Rechtskraft des Strafbefehls - Nochmaliges Verfolgen derselben …
Auszug aus BGH, 13.06.1975 - 2 StR 219/75
Das hinderte die Strafkammer zwar nicht, (jetzt - abweichend vom rechtskräftigen Strafbefehl - auf Diebstahl in einem schweren Fall zu erkennen (BVerfG NJW 1954, 69; BGHSt 3, 13, 15), muß dann aber zugleich dazu führen, daß vier Wochen der dort wegen Unterschlagung und Betrugs festgesetzten und verbüßten Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Wochen auf die jetzt erkannte Freiheitsstrafe angerechnet werden; denn für die jetzt als Diebstahl in einem schweren Fall bestrafte Tat war im Strafbefehl auf eine Einzelstrafe von vier Wochen wegen Unterschlagung erkannt worden, die mit der Gesamtfreiheitsstrafe in der Zeit vom 15. August bis zum 25. September 1974 voll verbüßt wurde (UA S. 5).